Unsere Kanzlei findet ihre Ursprünge bereits in den frühen 50er Jahren. Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Hans Ehrhardt und Herr Dr. Friedrich Kreyer gründeten zu dieser Zeit die Kanzleien „Dr. Ehrhardt“ und „Dr. Kreyer“, in denen sich die beiden traditionsreichen Bochumer Namen bereits wiederfinden. In den 70er Jahren trat Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Jürgen Ehrhardt in die Kanzlei „Ehrhardt“ mit ein, dessen Sohn und Enkel des Kanzleigründers, Herr Rechtsanwalt Jörg Ehrhardt, die Sozietät seit den 90er Jahren prägt.
Während die Kanzlei „Ehrhardt“ also in 3. Generation einen Namensgeber der Kanzlei stellt, brachte Herr Rechtsanwalt & Notar a.D. Hans-Friedrich Kreyer seine Erfahrung in 2. Generation ebenfalls seit den 70er Jahren in die Kanzlei mit ein.
Seit der Gründung hat sich die Kanzlei konsequent auf bestimmte Rechtsgebiete konzentriert, die insbesondere die Interessen des Mittelstandes, der Bauherren, der Hauseigentümer und Vermieter im Blick hatten. Das Immobilien-, Miet- und Baurecht prägt danach das über die Jahrzehnte entwickelte Profil der Kanzlei, deren Rechtsgebiete hierneben nur punktuell, aber umso qualifizierter z.B. um das Schul-, Arbeits- und Transportrecht erweitert wurden.